Compliance und Integrität​

Compliance und Integrität sind feste Bestandteile unserer Unternehmenskultur. Unser tägliches Handeln steht im Einklang mit den Gesetzen, unseren Werten und unternehmensinternen Richtlinien.

Verhaltenskodex

Zur Einhaltung der Gesetze und unserer Werte, die die Grundlage für den Erfolg unserer B.I.G. Gruppe bilden, haben wir einen „Code of Conduct“ erstellt. In unserem Code of Conduct geht es nicht nur um die Gesetze, die wir tagtäglich einhalten müssen, sondern auch um die Grundsätze und Werte, nach denen wir als Gruppe leben und arbeiten wollen. Der Code of Conduct dient als Orientierungshilfe um die unerwünschten Handlungen zu vermeiden. Das ethische, ehrliche und verantwortungsbewusste Verhalten, von dem wir uns als Gruppe leiten lassen, gilt auch für unsere Geschäftspartner*innen, Lieferanten und Dritte, mit denen wir zusammenarbeiten, damit unser Ruf nicht geschädigt wird.

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Antikorruption

Die B.I.G. duldet keine Korruption, weder von Mitarbeiter*innen noch von Geschäftspartner*innen. Die B.I.G. führt ihre Geschäfte nur im Einklang mit den geltenden Gesetzen und agiert mit Integrität im Wettbewerb. Die B.I.G. verpflichtet sich und ihre Mitarbeiter*innen zur Einhaltung der nationalen sowie internationalen Gesetze und Rechtsvorschriften (deutsches Strafgesetzbuch, Foreign Corrupt Practices Act , UK Bribery Act ). Vor allem die Korruptionsbekämpfung ist von großer Bedeutung, da Korruption weitreichende Folgen für die B.I.G. und die handelnden Personen haben kann. Die Nichteinhaltung von Anti-Korruptionsgesetzen zerstört das Vertrauen zu Kollegen, Geschäftspartnern und führt zu zivilrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen. Lieber verzichtet B.I.G auf ein Geschäft, bevor damit gegen geltendes Recht oder gegen unsere eigenen Grundsätze verstoßen wird.

Hinweisgebersystem

Die Einhaltung von geltenden Gesetzen und unternehmensinternen Richtlinien sowie das daraus resultierende faire und integre Verhalten haben bei B.I.G. höchste Priorität. Aus diesem Grund führen wir ein Hinweisgebersystem ein, um die Meldungen von Beschwerden, kriminellem Verhalten, konkreten Bedrohungen oder Verdachtsfällen im Unternehmen zu ermöglichen und hinweisgebende und betroffene Personen zu schützen. Das Hinweisgebersystem ist ein integraler Bestandteil des Compliance Management Systems (CMS). Der hinweisgebenden Person stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um die Fehlverhalten effektiv und zuverlässig zu melden.

So erreichst du uns

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